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26. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Berichtspflicht zum Entgeltgefälle: Fristen nach Unternehmensgröße

Wer nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie berichten muss, ab wann, wie oft und mit welchen Kennzahlen. Artikel 9 verständlich erklärt für KMU.

Die Berichterstattung ist der wichtigste Teil der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, der von der Zahl der Beschäftigten abhängt. Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2023/970 legt Schwellenwerte und erste Termine fest. Die übrigen Pflichten, etwa Entgeltangaben für Bewerbende und der Auskunftsanspruch, gelten unabhängig von der Größe.

Schwellenwerte und erste Termine

  • 250 oder mehr Beschäftigte: erster Bericht bis 7. Juni 2027, danach jedes Jahr.
  • Zwischen 150 und 249 Beschäftigten: erster Bericht bis 7. Juni 2027, danach alle drei Jahre.
  • Zwischen 100 und 149 Beschäftigten: erster Bericht bis 7. Juni 2031, danach alle drei Jahre.
  • Weniger als 100 Beschäftigte: keine Berichtspflicht nach der Richtlinie. Die Mitgliedstaaten können sie im nationalen Recht vorsehen.

Jeder Bericht bezieht sich auf das vorangegangene Kalenderjahr. Wie und wo berichtet wird, regelt das nationale Recht. Den aktuellen Stand finden Sie auf der Länderseite Deutschland.

Inhalt des Berichts

  • das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle, als Mittelwert und Median;
  • das Gefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen (etwa Boni), Mittelwert und Median;
  • der Anteil der Frauen und Männer, die solche Bestandteile erhalten;
  • der Anteil der Frauen und Männer in jedem Entgeltquartil;
  • das Gefälle nach Gruppen von Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Grundentgelt und ergänzenden oder variablen Bestandteilen.

Für den letzten Punkt brauchen Sie Gruppen gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Genau das liefert eine Stellenbewertung.

Die 5-Prozent-Schwelle

Zeigt der Bericht in einer Gruppe ein Gefälle von mindestens 5 %, das nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt ist und nicht binnen sechs Monaten behoben wird, ist nach Artikel 10 eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung durchzuführen.

Warum das auch bei 40 Beschäftigten zählt

Unter 100 Beschäftigten berichten Sie nach der Richtlinie nicht, brauchen aber dieselben Daten, um ein Auskunftsersuchen nach Artikel 7 zu beantworten. Prüfen Sie Ihre Zahlen mit dem kostenlosen Gender-Pay-Gap-Rechner und Ihre Pflichten mit dem Richtlinien-Check.

Quellen

Artikel 9 und 10 der Richtlinie (EU) 2023/970 auf EUR-Lex. Wie wir Fakten prüfen, steht in unserer Methodik.

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Häufige Fragen

Müssen Arbeitgeber mit weniger als 100 Beschäftigten berichten?
Nicht nach der Richtlinie selbst. Die Mitgliedstaaten können kleinere Arbeitgeber im nationalen Recht verpflichten. Prüfen Sie die offizielle Quelle.
Wann berichtet ein Unternehmen mit 120 Beschäftigten zum ersten Mal?
Nach der Richtlinie bis 7. Juni 2031, danach alle drei Jahre, sofern das nationale Recht nichts Früheres vorsieht.
Was passiert bei einem Gefälle von 5 % oder mehr?
Ist es nicht objektiv und geschlechtsneutral gerechtfertigt und nicht binnen sechs Monaten behoben, folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung (Artikel 10).

Dieser Beitrag bietet Struktur und allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

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